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Was ist wichtig?

Günstig und uninah wohnen?

Hier findet ihr Checklisten für Ein- oder Auszug, Infos zu Freizeit-Aktivitäten, Notfallpläne und andere Downloads – und vieles mehr.

Einfach erklärt:
Unser Illustriertes Wohnheimwörterbuch

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucher-Streitbeilegungs-Gesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucher-Streitbeilegungs-Gesetz fordert jedoch, dass wir euch trotzdem auf eine für euch zuständige Verbraucher-Schlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl

Bei weiteren Fragen wendet euch an:

Studierendenwerk Wuppertal
WohnraumService
Studentenwohnheim "Neue Burse"
Max-Horkheimer-Str. 10, Ebene 1
42119 Wuppertal
Fon 0202 - 430 40 40  
E-Mail: wohnen(at)hsw.uni-wuppertal.de

Der Wohnungsmarkt hat seine eigene Sprache und diese steckt auch noch voller Tücken. Hier erfahrt ihr einige nützliche Tipps, die ihr bei jeder Wohnungssuche berücksichtigen solltet.

Beispiel einer Wohnungsanzeige
„Ab sofort 2 ZDB, im ZFH, DG, 52 m², Lam., Kochn., Du, G-WC, Balk., NSH, ruh. Haus, WBS, KM 220 € + HK 40 € + NK 70 €, 2 MM K, 0202-123 456“

 

Kosten / Miete / Heizkosten / Nebenkosten
Das Wichtigste sind natürlich die Kosten, die du nach einer Anmietung jeden Monat bezahlen müssen. Es wird unterschieden zwischen „Kaltmiete“ (KM) und „Warmmiete“ (WM). Bei der KM sind keine Kosten für Heizung kalkuliert, bei der WM hingegen schon. WM wird meist angeboten, wenn bauartbedingt kein eigener Wärmemengenzähler vorhanden ist, deine anteiligen Kosten werden dann vermutlich über die Wohnfläche ermittelt (Gesamtheizkosten des Hauses / alle Quadratmeter aller Wohnungen x Ihre Wohnfläche = Heizkosten). Dies ist dann von Nachteil, wenn du energiebewusst heizt, deine Mitbewohnenden aber nicht, du bezahlst jede Energieverschwendung anderer anteilig mit!

HK = Heizkosten, diese werden manchmal gesondert ausgewiesen. Meist wird hier der durchschnittliche Vorjahresverbrauch angesetzt. Du bezahlst also 12 Monate eine geschätzte Pauschale, die aber am Jahresende gegen den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird. Bestehe möglichst darauf, Einblick in die Vorjahresrechnung zu erhalten!

NK = Nebenkosten, dies beinhaltet Kosten für z. B. Heizung (wenn nicht gesondert ausgewiesen, s. HK), Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Aufzug, Kosten für Hauswart etc. In den NK sind meist nicht (!) die Kosten für Strom enthalten! Diese musst du immer noch extra kalkulieren!

Fazit: Kalkuliere immer die Hälfte der Kaltmiete als Nebenkosten – egal, was im Inserat steht! Befrage möglichst die Vormietenden und lass dir deren Abrechnungen vorlegen! Achte auf eine detaillierte Aufstellung der Nebenkosten, akzeptiere keine Pauschale ohne Einzelkostenaufstellung!

Mietberechnung in Studierendenwohnheimen
Die Studierendenwerke kalkulieren die Mieten anders, als der freie Wohnungsmarkt. Studierendenwerke haben den staatlichen Auftrag, den Studierenden Wohnraum zum tatsächlichen Selbstkostenpreis anzubieten.
Da studentische Wohnanlagen häufig mit staatlichen Fördermitteln gebaut werden, sind die Mieten meist geringer als auf dem freien Wohnungsmarkt!
Damit ihr volle Kostenkontrolle habt, bieten wir euch die Appartements zu einer ultra-all-inclusiv-Miete an:

Es werden sämtliche Verbrauchs- und Nebenkosten in einer Pauschalmiete erhoben, in Wuppertal sind auch TV und Internetanbindung in der Miete enthalten!

Es kommen für dich nur noch Kosten für Ernährung und möglicherweise Telefon hinzu – mehr nicht!

Ein/e private/r Vermietende hingegen liegt gern auf der sicheren Seite und kalkuliert oft einen gewissen „Gewinn“ in die Miete. Als Richtlinie für das, was erlaubt ist, gilt der örtliche Mietpreisspiegel.

2 ZDB
Dies beschreibt die Raumaufteilung einer Wohnung. Die „2“ steht für die Anzahl der Zimmer, wobei Küche, Diele und Bad nicht mitgezählt werden.

Unser Beispiel steht also für „2 Zimmer, 1 Diele, 1 Bad“. Hier solltest du dich fragen, wo denn die Kochgelegenheit ist! „Kochn.“ bedeutet nämlich, dass in einem der beiden Zimmer eine kleine Kochnische installiert ist, eine Trennung von Wohnen und Essen wird in unserer Beispielwohnung nicht möglich sein.
Weitere Beispiele:

2 Zi. KDB = 2 Zimmer + Küche + Diele + Bad
2 Zi. KB, EBK = 2 Zimmer + Bad, in einem Zimmer gibt es eine Einbauküche


im ZFH

Dies beschreibt den Haustyp. Mögliche Varianten sind:
EFH = Einfahmilienhaus (1 Haus für 1 Mietpartei, frei stehend, meist mit Gartenfläche)
ZFH = Zweifamilienhaus (1 Haus mit 2 getrennten Eingängen und 2 getrennten Wohnungen, dieses steht aber frei, meist mit Gartenfläche
DHH = Doppelhaushälfte (2 Häuser, meist symmetrischer Bauart, diese stehen frei, meist mit Gartenfläche)

Wenn nichts erwähnt ist, handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit einem zentralen Treppenhaus, von dem die einzelnen Wohnungen abgehen.
Es können sich hier zwischen 3, meistens 4-8, und bis hin zu 20 Wohnungen befinden – letzteres wäre dann wohl ein Hochhaus.

 

DG
Dies bezeichnet die Lage der Wohnung im Haus. Es gibt (von unten nach oben):
KG
= Kellergeschoss
EG
= Erdgeschoss
1., 2., … OG = 1. oder 2. Obergeschoss
DG = Dachgeschoss

52 m²
Dies bezeichnet die zur Verfügung stehende Wohnfläche, für die auch die Miete kalkuliert wird.

Zwei Besonderheiten sollten Sie hier beachten:

DG: Bei Dachgeschosswohnungen gibt es häufig Dachschrägen.
Die Flächen, in denen die Dachschräge unter 1,5 Meter hoch über dem Boden ist, darf nur zur Hälfte angerechnet werden. So kann eine DG-Wohnung mit Schrägen 52 m² Mietfläche haben, die Bodenfläche ist aber u.U. noch einige Quadratmeter größer!

Balk.: Gehören zur Wohnung ein Balkon oder eine Terrasse, so darf die halbe Fläche zur Wohnfläche addiert werden – eine 52 m²-Wohnung mit Balkon verfügt also vielleicht über einen 8 m² großen Balkon, die Hälfte (also 4 m²) werden zur Wohnfläche addiert, so dass die Wohnung innen nur 48 m² groß ist!

Lam.
Dies bezieht sich auf unveränderliche Fußbodenbeläge, hier „Laminat“.
Wenn du keinen Hinweis findest, kann der Boden auch völlig kahl sein: ein Bodenbelag ist nicht Pflicht der Vermietenden!

Kochn., EBK
Dies bezieht sich auf die vorhandene Kochmöglichkeit.
Eine Kochnische bedeutet, dass in einer Ecke eines der Zimmer eine meist kleine Kochzeile eingerichtet ist. Du kannst also nicht beim Kochen die Tür hinter dir zu machen und Kochgerüche aus dem Wohnraum fernhalten.


EBK
bedeutet, dass eine Einbauküche installiert ist. Es handelt sich hierbei meist um hochwertigere Einbauten, die sich auch im Mietpreis wieder finden dürfen, d.h. die Miete pro Quadratmeter wirkt relativ hoch, Sie erhalten aber einen Gegenwert.

2 Zi KDB bedeutet, dass die Wohnung über 2 Zimmer und einen zusätzlichen Kochraum verfügt. Dieser kann u. U. sehr klein ausfallen.

2 Zi DB, WoKü
bedeutet, dass es einen eigenen Küchenraum gibt, dieser aber so groß ist, dass ein Esstisch aufgestellt werden kann. Die gleiche Wohnung könnte auch beschrieben sein mit „3 Zi DB, Kochn.“ – dies hängt davon ab, wie groß die Arbeitsfläche der Küche ist.

 

Du
Dies beschreibt die Ausstattung des Badezimmers. „Du“ meint hier „Bad mit Dusche“, du wirst also lediglich eine Dusche, keine Badewanne vorfinden.

 

G-WC
Es gibt zusätzlich zum Badezimmer noch ein kleineres „Gäste-WC“, d. h. eine zweite Toilette und meist noch ein kleines Handwaschbecken.

 

NSH
Dies beschreibt die Heizungsart der Wohnung, hier „Nachtspeicherheizung“.
Diese Heizung wird mit Strom betrieben, den du meist zusätzlich zur Miete und zusätzlich zu den Nebenkosten selbst bezahlen müssen – Vorsicht!

 

ruh. Haus

Dies sind freie, aber meist wichtige Hinweise.
Lest diese sehr aufmerksam!
„ruhiges Haus“ bedeutet, dass die übrigen Hausbewohnenden empfindlich auf laute Geräusche durch z. B. Kinder, Musik, nächtlichen Besuch etc. reagieren.
Weiteres Beispiel ist:
ruh. Randl. = Wohnung am ruhigen Stadtrand, d. h. fern vom Zentrum

 

WBS
Zum Anmieten dieser Wohnung ist ein „Wohnberechtigungsschein“ erforderlich.
Dieser wird an Haushalte mit geringerem Einkommen vergeben, also meist auch an Studierden, du kannst einen WBS beantragen bei…

Stadt Wuppertal Meldewesen, Wohnen

 

2 MM K
Dies bezieht sich auf die von dir zu entrichtende Kautionsleistung, in diesem Beispiel „2 Monatsmieten“.
Eine Kaution muss bei Mietbeginn entrichtet werden, eine Ratenzahlung über bis zu 3 Monate ist auch möglich. Eine Kaution stellt eine Sicherheit für den/die Wohnungseigentümer*in für Beschädigungen dar.
Wenn du bei Auszug deine Wohnung ohne Mängel und Schäden zurückgibst, erhälst du die Kaution in voller Höhe zurück! Wir empfehlen, ca. 1 Monat vor Mietende eine Vorabnahme durchzuführen, so kann frühzeitig ermittelt werden, ob Schäden vorliegen, für die Teile der Kaution einbehalten werden müssen oder nicht.
Dies beschleunigt auch die Kautionsabrechnung, also den Zeitraum zwischen Mietende und Kautionsrückzahlung – der darf nämlich bis zu 3 Monate betragen!

 

 

Du hast einen gültigen Mietvertrag - herzlichen Glückwunsch!

Du erhälst deinen Appartementschlüssel direkt beim Einzugstermin durch den Hausmeister vor Ort am Mietobjekt.
Bitte bringe dazu deinen Mietvertrag und einen gültigen! Personalausweis mit.

Bei der Schlüsselübergabe wird dir der Hausmeister wichtige Hinweise zu deinem Appartement und dem Wohnheim geben.
Zudem wird das Wohnungsübergabeprotokoll gemeinsam mit dem Hausmeister direkt vor Ort ausgefüllt. Dabei wird der Zustand des Appartements dokumentiert.

Da wir von deinem/deiner Vormieter*in die Wohnung abgenommen haben, setzen wir einen mängelfreien Zustand bei Einzug voraus. Wenn du dann eines Tages ausziehst, gehen wir automatisch davon aus, dass dann vorliegende Mängel von dir verursacht wurden und ggf. kostenpflichtig behoben werden müssen!

Bitte prüfe daher gemeinsam mit dem Hausmeister beim Termin sorgfältig das Appartement auf eventuelle Beschädigungen oder Funktionsmängel.

Mache dich anschließend in Ruhe noch weiter mit der Wohnung vertraut, jetzt kannst du auch deine Möbel einräumen.

Möblierte Zimmer von ERASMUS- oder Programmstudierenden können gegen eine einmalige Gebühr von 35 € (wird bei Auszug von der Kaution einbehalten) Bettwäsche erhalten.

Versäume nicht, dich mit den Gemeinschaftseinrichtungen deines Wohnheims vertraut zu machen, sonst entgeht dir vielleicht eine gute Möglichkeit, Leute zu treffen oder kennenzulernen.

Wir wünschen dir einen äußerst angenehmen Aufenthalt!    

Natürlich unterliegen Dinge des täglichen Gebrauchs auch einem Verschleiß, so auch dein Appartement.

Und wenn etwas kaputt geht, dann garantiert abends oder am Wochenende - genau dann, wenn das Hausmeisterbüro geschlossen ist!

Die häufigsten Probleme kannst du jedoch selbst lösen, wir haben diese hier für dich zusammengestellt:

Notfallablaufinfos für Mieter*innen (Deutsch)

Notfallablaufinfos für Mieter*innen (Englisch)

Es gibt sonst keinen "24 Stunden-Service" - bitte überlege, ob es nicht mit kleineren Einschränkungen möglich ist, mit dem Problem bis zum nächsten Werktagmorgen zu warten und es durch unsere Hausmeister*innen fachmännisch regeln zu lassen.

Schadenmeldung (Deutsch)

Schadenmeldung (Englisch)

Aber es gibt auch die einfachen Defekte, die das Wohnen nicht direkt unmöglich machen, die aber bald instandgesetzt werden sollten - eine defekte Gefrierfachklappe, ein kaputter Lüfter im Bad, eine lose Türklinke...
Bitte teile uns solche Defekte baldmöglichst mit, gerne auch per E-Mail: hausmeister(at)hsw.uni-wuppertal.de.

RUNDFUNKBEITRAG – Informationen für Mietende

Die häufigsten Fragen (FAQ‘s)

1. Wie ist die Beitragspflicht geregelt?
Es wird pro Wohnung eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Jeder Haushalt zahlt dann monatlich 18,36 €, und zwar gleichgültig welche bzw. ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Damit sind dann auch sämtliche möglichen Nutzungsarten abgedeckt, also auch die Nutzung im Kraftfahrzeug. Der Beitrag ist dann jeweils für drei Monate zu zahlen.

2. Wer muss zahlen?
Beitragsschuldner*in ist der/die Wohnungsinhaber*in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich jede/r Mieter*in und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber*in der Wohnung. Gibt es – wie bei einer Wohngemeinschaft / Wohngruppe – mehrere Inhaber*innen, so haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder der Wohnungsinhaber*innen für die Beitragszahlung herangezogen werden kann und diesen einen Betrag vollständig und für alle zahlen muss; untereinander sind die Inhaber*innen dann ausgleichsverpflichtet. Umgekehrt bedeutet dies: Je mehr beitragspflichtige (= nicht befreite) Bewohner*innen in einer Wohngemeinschaft, desto geringer ist die Summe, die jede/r Einzelne anteilig zahlen muss. Dabei spielt es keine Rolle, dass jede/r (Mit-)Bewohner*in einen eigenen Mietvertrag hat.

3. Was ist eine „Wohnung“?

Grundsätzlich zählt als Wohnung in diesem Sinne jede baulich abgeschlossene Wohneinheit, die
- zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
- durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.

4. Wie zählen Wohnplätze in Studierendenwohnheimen als „Wohnungen“?
Einzelapartments, Doppelapartments und die sog. Wohngruppen (analog zur Wohngemeinschaft) dürften jeweils als eine Wohnung anerkannt werden. Bei Wohnheimen mit Etagenküchen und/oder Etagenbädern wird es dagegen vermutlich Abgrenzungsprobleme geben. Hier sind es auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten jeweils Einzelfallentscheidungen, im Zweifel muss die Rechtsprechung abgewartet werden: Bei Zimmern mit Gemeinschaftsbädern/ -küchen und nicht abschließbaren Etagenzugangstüren (bzw. Zugang auch für Dritte, wie Bewohnende anderer Etagen, möglich) dürfte vermutlich jedes Zimmer auf dem Flur als eigene beitragspflichtige Wohnung gelten. Bei einer abschließbaren Zugangstür zur Etage mit Zugangsmöglichkeit nur für die jeweiligen Mietenden könnte dagegen dies als eine Wohnung anerkannt werden (als große Wohngemeinschaft). Die Mietenden sollten natürlich probieren, ihre jeweilige Etage erst einmal als eine Wohnung anzugeben.

5. Wie kann man sich von der Beitragspflicht befreien lassen?
Diverse Bezieher*innen von Sozialleistungen können sich auf Antrag auch weiterhin von der Zahlungspflicht befreien lassen. Hierzu zählen auch „BAföG-Empfänger*innen“, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen; entsprechende Antragsformulare sind bei Städten und Gemeinden sowie im Internet erhältlich. Dem Antrag muss der aktuelle BAföG-Bescheid im Original beziehungsweise in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, muss darüber hinaus auch noch die Namen seiner Mitbewohner*innen mitteilen. Übrigens: Wer nur deshalb keine BAföG-Leistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 € überschreiten, kann eine Befreiung von der Beitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen; in diesem Fall muss der Ablehnungsbescheid eingereicht werden. Bei Pärchen, die in einer Wohnung, z.B. in einem Doppelapartment, zusammenleben, gilt: Die BAföG- Befreiung gilt auch mit für Ehepartner*in bzw. sog. „eingetragene/n Lebenspartner*in“; ansonsten wird der/die Partner*in von dem Beitragservice „zur Kasse“ gebeten.

6. Wie werden die Beitragszahlenden in Wohngemeinschaften ausgesucht?
Die beitragspflichtigen Bewohner*innen von Wohngemeinschaften/Wohngruppen sind sog. Gesamtschuldner*innen. Das bedeutet, dass der Rundfunkbeitrag zwar nur einmalig, aber – wahllos und vollständig – von jedem Bewohner bzw. jeder Bewohnerin verlangt werden kann. Diese/r hat dann den Anspruch darauf, von den anderen Mitbewohner*innen seinei/ihren Anteil zu erhalten. Komplizierter wird es, wenn einzelne Mitbewohner*innen – beispielsweise als Empfänger von BAföG-Leistungen – von der Beitragspflicht befreit sind; die können dann nicht herangezogen werden. Beispiel: eine Wohngemeinschaft bestehend aus vier volljährigen Studierenden, davon einem/einer BAföG-Empfänger*in. Eine/r der Wohngemeinschaftsmitglieder wird von dem Beitragsservice als Beitragszahler*in herangezogen und bezahlt die 18,36 € / Monat. Er/Sie kann dann von den beiden anderen beitragspflichtigen WG-Mitgliedern jeweils 6,12 € (18,36 € / 3) anteilig verlangen, der/die BAföG Empfänger*in bleibt – weil befreit (siehe Frage 5) – außen vor.

7. Können Wohngemeinschaften den/die Beitragszahler*in selbst bestimmen?
Das Wesen der Gesamtschuldnerschaft ist es ja gerade, dass sich der Gläubiger – hier die jeweilige Landesrundfunkanstalt – denjenigen aussuchen kann, den er belangt. Es funktioniert also beispielsweise auch nicht der „Trick“, dass eine Wohngemeinschaft einfach eine/n „BAföG-Empfänger*in“ benennt und dieser dann nicht zahlen braucht, weil er/sie beitragsbefreit ist.

8. Kann der Vermietende stattdessen den Rundfunkbeitrag übernehmen und über die Miete oder Betriebskosten auf die Mietenden anteilig umlegen?
Nein! Das ist für den Vermietenden leider mietrechtlich nicht möglich. Das würde im Übrigen auch nichts bringen, denn nach wie vor besteht das Gesamtschuldverhältnis und die Rundfunkanstalten können sich eine/n beitragspflichtigen Wohnungsinhaber*in aussuchen, den sie belangen.

9. Wie kommen die Rundfunkanstalten an die Mietendendaten?
Durch die Meldebehörden, denn diese übermitteln zur Bestands- und Ersterfassung die Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt. Zu diesen Daten zählen unter anderem Name, Geburtsdatum, Familienstand, gegenwärtige und letzte Anschrift sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung. Darüber hinaus haben die Wohnungsinhaber*innen selbst Auskunfts- und Anzeigepflichten gegenüber den zuständigen Landesrundfunkanstalten (siehe dazu Frage 11) Zwar kann eine Rundfunkanstalt auch vom Vermietenden Auskünfte über die Mietenden verlangen, dies gilt aber nur, wenn sie nachweist, dass sie keine andere Möglichkeit hat, den/die Inhaber*in einer Wohnung festzustellen

10. Was passiert, wenn ich schon bisher Beitragszahler*in war?
Es wird davon ausgegangen, dass alle, die aktuell den Rundfunkbeitrag zahlen, auch künftig den Beitrag leisten. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt daher automatisch, solange keine anderen Angaben gemacht werden. In den Fällen, in denen es innerhalb einer Wohngruppe (= 1 x Beitragspflicht) dadurch mehrere Beitragszahler*innen gibt, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass der Beitragservice sich meldet und das korrigiert, vermutlich werden Sie selbst aktiv werden müssen.

11. Welche Auskunftspflicht habe ich als Mieter*in?
Jede/r Wohnungsinhaber*in muss sich von sich aus bei der zuständigen Landesrundrundfunkanstalt anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; in Wohngemeinschaften gilt dies nicht, wenn bereits ein anderer Mitbewohner bzw. andere Mitbewohnerin angemeldet und Beitragsschuldner*in ist. Darüber hinaus kann die jeweilige Landesrundfunkanstalt von jedem Beitragsschuldner bzw. jeder Beitragsschuldnerin umfangreiche Auskunft über seine/ihre Daten verlangen.

12. Kann ich mich „drücken“ und was passiert, wenn ich nicht zahle?
Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

13. Können die Rundfunkanstalten Zutritt zu Wohnungen verlangen?
Nein, durften sie nie und dürfen es auch zukünftig nicht! Ein Betreten von Wohnungen ist auch gar nicht mehr nötig, da der Beitrag ja unabhängig von der Anzahl der Geräte oder ob tatsächlich welche vorhanden sind erhoben wird.

14. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen sind beispielsweise im Internet unter http://www.rundfunkbeitrag.de zu finden; dort erhalten Sie auch das Antragsformular für die Befreiung von der Beitragspflicht.

 

Weiterführende Informationen:

Infomaterialien
Informationen für Studierende

 


Du mietest dein Appartement über einen Zeitmietvertrag, d. h. mit einem festen Endtermin.
Du kannst bis zu 5 Monate vor Mietende beim WohnraumService schriftlich einen Antrag auf Verlängerung des Wohnverhältnisses stellen (bitte schriftlich und mit Begründung).
Wenn aber das Mietende erreicht ist, musst du das Appartement so übergeben, wie du es bei Einzug erhalten hast: Fenster, Wände, Böden, Bad und Küche in einwandfreiem Zustand, so dass noch am gleichen Tag ein/e Nachmieter*in einziehen könnte.

Wir empfehlen dringend, dass du 3–4 Wochen vor dem Mietende eine Vorabnahme mit unseren Hausmeister*innen machst. Diese können dir sagen, ob noch gemalert werden muss oder noch eine Reparatur vorgenommen werden kann. Das spart in jedem Fall Zeit, Kosten und Diskussionen bei Auszug.

Vereinbare dabei auch einen Termin (Datum und Uhrzeit!) für die Endabnahme und Schlüsselübergabe. Die Schlüssel musst du in jedem Fall persönlich an unsere Hausmeister*innen übergeben!
Ist die Wohnung sauber und mängelfrei und ist der Schlüssel übergeben, dann erhälst du deine Kaution in voller Höhe zurück (Bearbeitungszeit ca. 3–6 Wochen).
Sollte der/die Hausmeister*in noch kleinere Mängel feststellen, wird dir eine Pauschale von der Kaution abgezogen, die Höhe des Abzugs richtet sich nach Art und Umfang des Schadens.
Sollten noch größere Mängel vorhanden sein, z. B. Wasserschaden am Parkett oder Beschädigungen in Bad oder Küche, lassen wir die Schäden von einer Fachfirma beseitigen, die Kosten musst du voll tragen, auch wenn sie die Kaution übersteigen! Die Kaution würde dann einbehalten und der Rest in Rechnung gestellt.
Wir weisen noch einmal auf die Vorteile einer Vorabnahme hin.

Bitte stellt auch sicherheitshalber einen Nachsendeantrag bei der Post.

Das Surfen im Internet stellen wir dir über die Firma PHILUNET GmbH kostengünstig und sehr schnell zur Verfügung - die Kosten hierfür sind in deiner Miete bereits enthalten.

Es gibt keine garantierten Bandbreiten, jedoch auch keine Volumenbegrenzungen: es steht eine fest Bandbreite für alle Nutzer*innen zur Verfügung – würde nur eine Person surfen, stünden theoretische 350 MBit/s zur Verfügung, würden sich alle aktiv im Internet bewegen, würde die Bandbreite auf etwa 1.000 Nutzer*innen aufteilen. Dahinter steckt eine intelligente Architektur, die verschiedenes Verhalten unterschiedlich bevorzugt, also z. B. reine Downloads hinter aktives Surfen stellt.

Bitte haltet euch an eine "fair use policy": HD-Rendering online zwingt jedes Internet in die Knie.
Erfahrungsgemäß wird das Internet am höchsten in der Zeit von 18 – 23 Uhr beansprucht. Wenn ihr spezifische Aktivitäten daran ausrichten, wirst du und alle anderen User sich schnell im Internet bewegen können.

Sollten du als Power-User mit diesem Angebot nicht zufrieden sein, kannst du dich über Drittanbieter via Telefonanschluss versorgen lassen; Internet via Kabelfernsehanschluss ist nicht möglich.

Nützlich Links und Downloads findest du hier.

Das Freizeitangebot in und um Wuppertal herum ist genauso gigantisch wie die Fülle an Tipps, wo, wann, was los ist - kulturell, kulinarisch u.v.m!

Freizeit

Die Studierende/der Studierende von Welt findet in Wuppertal gar mancherlei Angebote zum Amüsement. Erste Adresse für Ausgehfreudige ist selbstverständlich die Kneipe im Mensagebäude. Gute Überblicke über sonstige Locations und Events geben die Stadtmagazine Coolibri und Heinz und die Wuppertaler Spezialität, das Satiremagazin iTALien. Alle drei liegen in den meisten Wuppertaler Kneipen und an anderen wichtigen Orten aus, z. B. in Büchereien, der Mensa, der Kneipe etc. - netterweise kostenfrei. Kleine und große Fische live gibt's auf den Theaterbühnen zu bestaunen: im Barmer Opernhaus, im Container vor dem Opernhaus und auf den bekanntesten privaten Brettern der Stadt, im TiC in Cronenberg. Die Großen der Kleinkunst gastieren regelmäßig im schönsten Ex-Tanzsaal-Ex-Kino der Stadt, dem Forum Maximum im Rex. Die Kinolandschaft verteilt sich entlang der Wupper: das Cinemaxx an der Kluse, die Programmkinos Cinema in Barmen.


Leckerli für alle Sportbegeisterten: die Sportangebote und Schwimmbäder der Stadt. Besonders schön die wieder eröffnete modernisierte Schwimmoper. Und auch im Zoo am gleichnamigen Stadion gibt's Wasserbewohner und andere possierliche Zeitgenossen gleich stapelweise.

Coolibri www.coolibri.de
Wuppertal Live www.wuppertal-live.de
Kinos "Cinema & Rex" www.wuppertalerkinos.de
Kino "Cinemaxx" www.cinemaxx.de
Zoo Wuppertal www.zoo-wuppertal.de


Sport

Lust auf Hochschulsport? Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag (rund 15 Euro pro Semester) werden unter anderem Aerobic, Ai Ki Do, Aquarobic Autogenes Training, Bodyfit, Capoeira, Fechten, Fitness-Boxen, Flamenco, Fußball, Geräteturnen, Hockey, Inline-Hockey, Inline-Skaten, Karate, Jonglieren, Klettern, Reiten und Tai Chi angeboten.

Hochschul-Sport unisport.uni-wuppertal.de


Essen & Trinken

Nach mehrjähriger Erfahrung können wir allen Neuzugängen flüstern: An Flüssigem mangelt es dem Wuppertaler Nachtleben wahrhaftig nicht! Besonders stilvoll lässt sich im Elberfelder Luisenviertel etwas zwischen die Kiemen kriegen. Das Brauhaus in Barmen war früher ein städtisches Hallenbad und kann deshalb schon auf ein rundes Jahrhundert Erfahrung mit dem nassen Element zurückgreifen. Der Sopp'sche Pavillion liegt praktischerweise gleich neben Schauspielhaus und Cinemaxx an der Kluse, und damit nebenbei auch genau auf der Hauptstraße zwischen Elberfeld und Barmen. Für weitere Tipps gibt es in vielen Kneipen die Stadtmagazine Coolibri, Heinz und iTALien sowie im Netz den Bewegungsmelder und den Wuppertal-Navigator.

Coolibri www.coolibri.de
Wuppertal-Navigator www.wuppertal-navigator.de


Party & mehr
tba

 

 

Auch das wird es geben:

"Eigentlich ist es ganz ok, dass ständig etwas bei uns los ist, aber morgen früh habe ich eine Klausur oder einen anstrengenden Job und somit dringend Schlaf nötig - ausgerechnet jetzt feiern die im Nachbarzimmer eine Party..."

Ihr wohnt in einem Studierendenwohnheim. Das bedeutet zwangsläufig, dass es etwas lebhafter zugeht. Aber du musst auch nicht alles dulden!

Zunächst ist immer das freundliche Wort, die freundliche Bitte das beste Mittel, um Ärger zu vermeiden. Bitte deine/n Nachbarn*in, seine/ihre Gäste um Mitternacht nach Hause zu schicken oder woanders zu feiern. Mach dies rechtzeitig, bevor du  völlig entnervt bist und dadurch vielleicht selber schon unfreundlicher auftretest, als es sonst deine Art ist...

Manchmal gibt es aber auch Nachbarn und Nachbarinnen, die nicht auf deine Bitte eingehen oder es einfach immer wieder übertreiben. Wir haben hierzu eine Hausordnung erstellt, die ihr mit Vertragsunterzeichnung akzeptiert habt. Du, aber auch alle deine Nachbarn/Nachbarinnen! Teile uns die Störenfriede mit: Im Streitfall werden wir dann mietrechtliche Konsequenzen einleiten.
Dies sollte das letzte Mittel sein, aber scheue nicht, davon Gebrauch zu machen, andernfalls gefährdest du möglicherweise deinen Studienerfolg!

Energieberatung - Energie sparen - Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Studienprobleme gehören zu einem Studium dazu, nicht alle können oder müssen allein gelöst werden! Für die Bergische Universität Wuppertal arbeiten sehr viele Beraterinnen und Berater - eine Übersicht haben wir hier.


Gegen Langeweile helfen Freunde oder unsere Freizeit-Links.

Aber Einsamkeit ist etwas anderes als Langeweile! Wir empfehlen die professionelle Psychologische Beratung der Zentralen Studienberatung (ZSB). Hier findest du nähere Informationen.

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Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Schreib uns eine E-Mail, ruf uns an, schau im WohnraumService vorbei - wir wünschen uns einen partnerschaftlichen Kontakt mit euch, unseren Mieter*innen!

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