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Damit die Abwehr nicht Amok läuft
Kennzeichnung von Allergenen: Mensen und Cafeterien des Hochschul-Sozialwerks gut vorbereitet

Läuft Ihr Immunsystem auch schon mal „Amok“? Dann gehören Sie zu den 10 – 20 % der von Heuschnupfen, Neurodermitis, Asthma oder anderen allergischen Reaktionen geplagten Menschen. Essengehen wird da leicht zur Fragestunde darüber, was im Essen enthalten ist.

Das wird ab dem 13. Dezember nicht mehr nötig sein. In den Speisekarten von Restaurants müssen dann die 14 Zutaten und Lebensmittel, die am häufigsten Allergien auslösen können, angeführt werden. Das gilt auch für die Mensen, Cafeterien und die Kneipe des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal.

Die neue Kennzeichnungspflicht von 14 Hauptallergenen bei unverpackten Lebensmitteln, so genannter „loser Ware“, gilt in allen EU-Ländern. In Deutschland wurde dafür die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) erlassen. Als Hauptallergene gelten Eier, Erdnüsse, Fische, Gluten, Krebstiere, Lupinen, Milch/Laktose, Schalenfrüchte, Schwefeldioxid, Sellerie, Senf, Sesam, Soja und Weichtiere.

„In unseren Mensen und Cafeterien können Allergikerinnen und Allergiker unbeschwert essen. Wir sind gut vorbereitet“, erklärt Sandra Neumann, Leiterin der Abteilung „Mensen und Cafeterien“ des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal. „Die Studierenden und alle weiteren Gäste werden über elektronische Speise-Informationssysteme sowie über Flyer und Aushänge über Allergene informiert, und unsere Mitarbeiter geben gerne auch mündlich Auskunft.“

Was für Allergiker definitiv eine gute Nachricht ist, das hatte Sandra Neumann und ihren Mitarbeitern erst einmal schwere Kopfschmerzen bereitet.
Würde nur eine kleine Speisekarte angeboten, die sich nur selten ändert, wäre es noch leicht. Aber in seinen 10 Mensen und Cafeterien bietet das Hochschul-Sozialwerk über 6700 (!) wechselnde Rezepturen, vom Frühstücksbrötchen über die Mittagsmenüs bis zu Kuchen und Desserts – und für jedes einzelne Rezept müssen die Allergene ausgewiesen werden. Und das zusätzlich zu den schon bisher kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffen - wie zum Beispiel, Süßungs- und Konservierungsmittel, Geschmacksverstärker und Farbstoffe.

Gelöst wird diese Mammutaufgabe beim Wuppertaler Studentenwerk, indem alle Lebensmittel, die Allergene enthalten, von vornherein mit dieser Kennzeichnung in die digitale Rezepturen-Datei übernommen werden. Natürlich muss auch künftig jede Änderung in der Zusammensetzung eingepflegt werden. Die elektronischen Speiseanzeigen ermöglichen es, dass jeweils nur die in einem Gericht enthaltenen Allergene erscheinen. Die Mensagäste müssen also bei der Essensauswahl nicht lange rätseln, ob und welche allergischen Stoffe enthalten sind.
Sandra Neumann: „Zugegeben, das ist ein Riesenaufwand für uns. Aber wir wollen sicherstellen, dass die Abwehr unserer Gäste nicht Amok läuft“.

zur Gästeinformation Allergene-Kennzeichnung