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Neue Bestimmungen für Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme nach dem Studium

Career Service Bergische Universität

Stadt Wuppertal - www.integration-in-wuppertal.de

Eineinhalb Übergangsjahre lang- also 18 Monate, in dem der Absolvent oder die Absolventin auf Jobsuche ist, kann die Aufenthaltserlaubnis noch verlängert werden. Wer bis dahin keine feste Anstellung gefunden hat oder im Zusammenhang mit seiner Hochschulausbildung eine selbständige Tätigkeit ausübt, verliert sein Aufenthaltsrecht.