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29. BAföG-Änderungsgesetz
Ab dem Wintersemester 2024/2025 tritt das 29. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) in Kraft. Personen, die bisher keine BAföG-Förderung erhalten haben, könnten nun förderfähig sein. Freibeträge und Bedarfssätze werden angehoben. Neu ist die Studienstarthilfe, die unabhängig vom BAföG beantragt werden kann. Weitere Änderungen sind im Folgenden zusammengefasst.
Das ist neu ab Wintersemester 2024/2025:
- Anhebung des BAföG-Grundbedarfs um 5 % und des Wohnbedarfs
- Höhere Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung
- Anhebung der BAföG-Freibeträge um 5,25 %
- Fachrichtungswechsel ohne Auswirkungen auf das BAföG länger möglich
- Einführung eines Flexibilitätssemesters
- Einführung der Studienstarthilfe
Mit den neuesten Anpassungen steigen nicht nur Freibeträge, Grund- und Wohnbedarfe:
- Die BAföG-Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschläge werden angehoben.
- Als BAföG-Förderungshöchstdauer gilt die Regelstudienzeit + ein Flexibilitätssemester.
- Der Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch kann ein Semester später erfolgen.
- Unter 25-jährige Studienanfänger aus Bedarfsgemeinschaften können eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000€ beantragen.
Noch mehr erfahren und JETZT BAföG-ANTRAG EINREICHEN:
Ausführliche Informationen gibt es auf den BAföG-Seiten unserer Homepage.
Besucht unseren BAföG-Info-Bereich, um alle Details zu den neuesten Änderungen und zur Antragstellung zu erfahren.